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Aus der Sitzung des Kreistages vom 10. September

Themen waren unter anderen der Kauf neuer Rettungswagen, der Breitbandausbau und das Medizinstipendium.
Vergabe zur Erbringung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Landkreis Mittelsachsen für die Zeit ab Juni 2026
Die bestehenden Dienstleistungsverträge zwischen den aktuellen Entsorgungsunternehmen und der EKM über die Einsammlung von Restabfällen, sperrigen Abfällen und Papier, Pappe und Kartonagen, der Betrieb der Wertstoffhöfe, sowie die Einsammlung von Problemstoffen und die Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) enden zum 31. Mai 2026.  Um die Entsorgungssicherheit ab dem 01. Juni 2026 zu gewährleisten, erfolgte in diesem Jahr eine europaweite Ausschreibung der Leistungen aufgeteilt in fünf Lose.
Los 1 – Sammlung und Beförderung von Restabfall, PPK und sperrigen Abfällen sowie Betrieb der Wertstoffhöfe im Entsorgungsgebiet Nord
Los 2 – Sammlung und Beförderung von Restabfall, PPK und sperrigen Abfällen sowie Betrieb der Wertstoffhöfe im Entsorgungsgebiet Süd
Los 3 – Mobile Sammlung, Transport und Entsorgung von Problemstoffen
Los 4 – Stationäre Sammlung, Transport und Entsorgung von Problemstoffen
Los 5 – Transport und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK)
Die Leistungen der Lose 1-4 sollen für einen Zeitraum von 7 Jahren – also bis zum 31.05.2033 - vergeben werden. Die Verträge können sich optional zweimal um jeweils 24 Monate bis längstens zum 31.05.2037 verlängern.
Der Leistungszeitraum für das Los 5 beginnt ebenfalls am 01.06.2026 und endet aber bereits nach drei Jahren am 31.05.2029. Hier gibt es Verlängerungsoptionen von jeweils zweimal 12 Monaten bis längstens 31.05.2031.
Die wirtschaftlichsten Angebote für die Lose 1-3 sind durch die Becker Umweltdienste GmbH eingereicht wurden. Für das Los 4 hat die FNE Entsorgungsdienste Freiberg GmbH das wirtschaftlichste Angebot abgegeben und für das Los 5, die Verwertung von Papier, die RecycLog GmbH aus Brieselang. Gegenüber den laufenden Verträgen hat sich eine Kosteneinsparung von rund sechs Prozent ergeben.
Landrat begrüßt neuen Geschäftsführer
Landrat Sven Krüger hat den neuen Geschäftsführer der Mittelsächsischen Theater und Philharmonie gGmbH Sergio Raonic Lukovic offiziell im Kreistag begrüßt. An der Gesellschaft sind die Städte Freiberg und Döbeln sowie der Landkreis beteiligt. „Die Gesellschafter stehen zu dem Haus. Das zeigen die Beschlüsse der Gremien. Vor allem steht die Region zu ihrem Theater mit einem Besucherrekord in der vergangenen Spielzeit“, betont Krüger. Über 95.000 Besucherinnen und Besucher sind gezählt worden, soviel wie seit 25 Jahren nicht mehr. Gelungen sei dies durch das Engagement der Belegschaft, die ein breites Repertoire dem Publikum bietet. Die neue Spielzeit ist am vergangenen Wochenende gestartet und wartet wieder vielen Höhepunkten auf. „Ein Theater ist ein Standortfaktor und Identitätsstiftend für den Landkreis. Ich drücke alle Daumen, dass die Saison wieder so erfolgreich verläuft“, so Krüger.
Halbjahresbericht über den Stand des Haushaltsvollzuges 2025
Gemäß der Gemeindeordnung sind der Kreistag und die Rechtsaufsichtsbehörde in Form der Landesdirektion zum Stand 30. Juni des Haushaltsjahres über wesentliche Abweichungen vom Haushaltsplan zu unterrichten. Der Halbjahresbericht 2025 verdeutlicht, dass keine finanziellen Spielräume für dringend notwendige zusätzliche Vorhaben bestehen. Der Landkreis erhält allgemeine Finanzzuweisungen in Höhe der für das laufende Haushaltsjahr geplanten Erträge. Die Aufwendungen im sozialen Bereich steigen jedoch in 2025 gegenüber der Planung, was weiterhin eine große finanzielle Herausforderung zum Ausgleich des Haushaltes darstellt. Nach aktuellem Stand besteht für soziale Leistungen ein Mehrbedarf für 2025 in Höhe von 3,3 Millionen Euro mit tendenziell weiter steigender Entwicklung. Diese Aufwüchse sind unter anderem auf die Bereiche Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen sowie Hilfen zur Erziehung zurückzuführen. Hinzu kommt der von der Bundesregierung geplante Rechtskreiswechsel vom SGB II ins Asylbewerberleistungsgesetz für neue Geflüchtete aus der Ukraine, dessen Auswirkungen noch nicht beziffert werden können. Hinsichtlich des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst können die Auswirkungen nach derzeitiger Prognose in 2025 aufgefangen werden, bedeuten für das Haushaltsjahr 2026 jedoch eine zusätzliche Belastung. Mit Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 21. Juli 2025 wurden Erleichterungen zur Anwendung des kommunalen Haushaltsrechts zur Bewältigung der außergewöhnlichen Haushaltslage festgelegt. Auf dieser Grundlage erfolgt die Prüfung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für 2026. Auch wenn die haushaltsrechtlichen Erleichterungen zu einer Genehmigung für 2026 führen, lösen sie das zugrunde liegende Problem der strukturellen Unterfinanzierung nicht. Die Aufstellung des Doppelhaushaltes 2025/2026 sowie die Prognosen aus dem Halbjahresbericht zum 30. Juni 2025 zeigen, dass die Aufstellung eines Haushaltsstrukturkonzeptes für den Landkreis Mittelsachsen mit Blick auf den Doppelhaushalt 2027/28 unumgänglich ist.
Neue Rettungswagen beschafft
Der Landkreis beschafft 14 neue Rettungswagen. Lieferung, Ausbau und Ausstattung werden rund 3,8 Millionen Euro kosten. Den entsprechenden Zuschlag haben die Mitglieder des Kreistages erteilt. „Die Auslieferung an den Landkreis ist für dieses und kommendes Jahr geplant. Die Fahrzeuge kommen an den Standorten Rochlitz, Hainichen, Freiberg, Flöha, Clausnitz, Naußlitz, Frankenberg, Dittmannsdorf, Eppendorf, Brand-Erbisdorf und Döbeln zum Einsatz“, sagte Steffen Kräher, Leiter der Abteilung Ordnung, Sicherheit und Veterinärwesen. Zusätzlich ist die Beschaffung eines Schwerlastrettungswagens vorgesehen. „Die Lieferzeiten für ein solches Spezialfahrzeug liegen derzeit bei 1,5 Jahren. Die Beschaffung ist dringend notwendig und eine Zuschlagserteilung muss schnellstmöglich erfolgen“, erläuterte Kräher. Aus diesem Grund wurde der Landrat vom Kreistag für die Zuschlagserteilung ermächtigt. Die Kosten werden auf rund 400.000 Euro geschätzt.
Der Landkreis Mittelsachsen unterhält derzeit 17 Rettungswachen in Freiberg, Brand-Erbisdorf, Dittmannsdorf, Clausnitz, Mulda, Eppendorf, Flöha, Frankenberg, Hainichen, Burgstädt, Mittweida, Penig, Rochlitz und Geringswalde, Döbeln mit der Außenstelle Naußlitz und Leisnig sowie eine saisonbedingt betriebene Bergrettungswache in Holzhau und eine Wasserrettungswache an der Talsperre Kriebstein in Höfchen. Er ist Aufgabenträger des bodengebundenen Rettungsdienstes. Dieser umfasst die Notfallrettung und den Krankentransport. Für diese beiden Leistungen erhebt die Kreisverwaltung Gebühren. Die Anpassung der entsprechenden Satzung war ebenfalls Gegenstand der Kreistagssitzung. „Zuletzt erfolgte die Angleichung im Jahr 2022. Die  Gebühren müssen diejenigen Benutzer des Rettungsdienstes zahlen, die nicht in den gesetzlichen Krankenversicherungen versichert sind“, erläuterte Steffen Kräher. Ab 1. Januar 2026 werden für den Einsatz eines Krankentransportwagens 247,30 Euro (bisher: 240,50 Euro) erhoben, für die Fahrt im Rettungswagen 909,70 Euro (bisher: 867,30 Euro) und für die Anfahrt des Notarzteinsatzfahrzeuges 480,50 Euro (bisher: 415,20 Euro). „Berechnungsgrundlage bilden die Einsatzzahlen aus dem vergangenen Jahr. Rund 27.100 Mal wurde der KTW gebraucht, zudem gab es rund 34.200 RTW- sowie rund 11.300 NEF-Einsätze“, sagte Kräher abschließend.
Freiberger Bahnhof wird kein Verwaltungsstandort
Der Freiberger Bahnhof wird kein Standort der Landkreisverwaltung. Dies wurde zum Kreistag mitgeteilt. Das Gremium hatte sich im Mai dafür ausgesprochen, dass entsprechende Verhandlungen mit der Stadt Freiberg als Eigentümerin geführt werden. Eine Vermietung war seitens der Stadt zwischenzeitlich nicht mehr möglich und ein Kaufangebot wurde seitens des Landkreises unter anderem aus fachlichen Gründen abgelehnt. Für den Landkreis hätte sich mit dem Bahnhof die Gelegenheit geboten, verschiedene Verwaltungseinheiten – insbesondere die derzeit in Brand-Erbisdorf untergebrachte Ausländerbehörde sowie den Verwaltungsstandort in Zug (Am Rotvorwerk 3) – künftig an einem zentralen Standort zu bündeln. „Wir möchten aber den eingeschlagenen Weg für den Standort Freiberg insgesamt weitergehen und führen entsprechende Prüfungen durch“, betont Landrat Sven Krüger.
Kreistagmandat: Verfahren wird nicht weitergeführt.
Der gewählte Kreisrat Michael Seidel wollte sein Mandat nicht annehmen. Der Kreistag entschied, die genannten Gründe nicht anzuerkennen. Die Rechtsaufsichtsbehörde, die Landesdirektion Sachsen, sah dies anders, eine gerichtliche Auseinandersetzung folgte. Das Verwaltungsgericht Chemnitz entschied, dass die angeführten Gründe für die Nichtannahme des Mandates ausreichend seien. Nachdem der Landkreis in erster Instanz mit seiner Auffassung somit gescheitert ist, hat der Kreistag nun entschieden, das Verfahren in der zweiten Instanz nicht fortzuführen. Gleichzeitig beauftragte das Gremium den Landrat eine neue gesetzliche Regelung beim Freistaat einzufordern. Sie soll vorsehen, dass der Kreistag einen Ermessensspielraum hat, wenn ein Kreisrat Gründe zur Ablehnung eines Mandates geltend macht, welche ihm vor seiner Aufstellung zur Wahl bekannt waren oder sein konnten. Nachfolger von Michael Seidel wird Markus Scholz werden.
Modell: Verpflichtung Asylsuchender für Arbeitsgelegenheiten
In den vergangenen Jahren hat sich die Zahl der Arbeitsgelegenheiten für Asylsuchende erhöht. Waren es 2022 noch 29 Plätze sind es 2025 schon 53. Gründe für die Steigerung waren unter anderem ein Ideenpool für Maßnahmen sowie einen Koordinator als Unterstützung für den Aufbau neuer Arbeitsgelegenheiten. Die Förderung des Koordinators ist zunächst ausgelaufen, der Kreis bemüht sich um eine weitere finanzielle Unterstützung hierfür.  Bisher konnten immer freiwillige Asylsuchende gefunden für die Plätze gefunden werden. Für die Umsetzung einer Maßnahme in Lunzenau gelingt dies nicht, daher soll nun eine Verpflichtung erfolgen. Aktuell befinden sich sechs Personen in der Anhörung für Helfertätigkeiten im städtischen Bauhof. Denn die Verpflichtung ist ein Verwaltungsakt.
Lücken beim Breitbandausbau werden geschlossen
Beim Ausbau des Breitbandnetzes können zusätzliche Anschlüsse realisiert werden. Das betrifft Ortsteile von Döbeln, Leisnig, Waldheim und Roßwein (Cluster B) sowie Freiberg und Eppendorf (Cluster I). Im Cluster B ermöglichen ergänzende Lückenschlussmaßnahmen insgesamt 1.509 Gebäudeanschlüsse, davon 421 in Döbeln, 470 in Leisnig, 334 in Waldheim und 284 in Roßwein. Für den Ausbau werden Fördermittel in Höhe von 7,768 Millionen Euro in Anspruch genommen. Zusätzlich zur Inanspruchnahme von Fördermitteln werden durch eins energie eigenwirtschaftlich Maßnahmen in Höhe von zirka 1,053 Millionen Euro umgesetzt. Das entspricht anteilig 191 Adressen der Gesamtmaßnahmen. Im Cluster I sind es durch den Eigenausbau der Deutschen Telekom 651 zusätzliche Gebäude in Freiberg und weitere 155 in Freiberg und Eppendorf durch Lückenschlüsse. Der Landkreis verhandelt derzeit mit dem Unternehmen zusätzliche Erschließungen im ländlichen Raum um Freiberg, da das Förderpotential noch weiteren Aufwuchs zulässt.
Medizinstipendium in Mittelsachsen: Richtlinie erweitert – Bewerbungsfrist dauerhaft verlängert
Der Kreistag Mittelsachsen hat die Richtlinie für das Stipendienprogramm „Rundum gesund – Ärztin/Arzt werden in Mittelsachsen“ aktualisiert. Mit den Änderungen wurde nicht nur die Bewerbungsfrist dauerhaft verlängert, sondern auch der Kreis der Förderberechtigten erweitert.
Ab sofort können sich Interessierte jährlich bis zum 30. September für das Stipendium bewerben – eine deutliche Erleichterung, besonders für Studienanfängerinnen und -anfänger. Aktuell läuft die Bewerbungsphase für das Wintersemester 2025/26, Bewerbungen sind bis zum 30. September 2025 beim Landratsamt Mittelsachsen einzureichen. Das 2020 gestartete Programm unterstützt derzeit 18 Medizinstudierende finanziell sowie durch ein begleitendes Mentoring mit erfahrenen Ärztinnen und Ärzten aus der Region. Im Gegenzug verpflichten sich die Stipendiatinnen und Stipendiaten, nach dem Studium als Ärztin oder Arzt im Landkreis tätig zu sein – die Wahl der Fachrichtung ist dabei frei. Ein weiterer Vorteil: Ab sofort gilt eine verlängerte Übergangszeit nach Studienabschluss, bevor der Berufseinstieg in der Region erfolgen muss. Erstmals wird das Stipendienprogramm ab dem Wintersemester 2026/27 auch für Studierende der Zahnmedizin geöffnet. Damit reagiert der Landkreis auf den steigenden Bedarf in der zahnärztlichen Versorgung. „Auch in der Zahnmedizin stehen wir vor großen Herausforderungen – insbesondere mit Blick auf die Altersstruktur“, betont Jörg Höllmüller, Zweiter Beigeordneter des Landkreises.
Ein Blick auf die Statistik zeigt den Handlungsbedarf: 2023 kamen im Landkreis Mittelsachsen nur 71,6 Zahnärztinnen und Zahnärzte je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Zum Vergleich: Der Bundesdurchschnitt lag bei 86 je 100.000.
Weitere Informationen zur Bewerbung und zur Förderung:
www.landkreis-mittelsachsen.de/stipendium
Neue Richtlinie für besondere Lebenssituationen
Personen, die beispielsweise Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter erhalten, können in einer besonderen Lebenssituation weitere Unterstützung erhalten. Grundlage dafür bildet eine Richtlinie, die nun vom Kreistag angepasst wurde. Notwendig wurde dies, da die bisherige Regelung aus dem Jahr 2012 stammt. Besondere Lebenssituationen, die sogenannte einmalige Bedarfe begründen können, sind beispielsweise der Totalverlust einer Wohnungseinrichtung und der Bekleidung infolge Wohnungsbrandes, die Erstanmietung einer Wohnung nach dem Auszug aus der elterlichen Wohnung aber auch Schwangerschaft und Geburt eines Kindes. „In der Richtlinie sind konkrete Kostensätze festgelegt. So können Schwangere und junge Mütter für ihre eigene Erstausstattung für Bekleidung und Schuhe 100 Euro bekommen, für die Bekleidung für das Neugeborene werden ebenfalls 100 Euro gewährt. Hinzu kommen 250 Euro für den Erstausstattungsbedarf bei Geburt, sprich Kinderwagen, Babybett, Kindersitz und Ähnliches“, erklärte Ilka Junghanns. Sie ist die Leiterin der Abteilung Soziales im Landratsamt. Des Weiteren regelt die Richtlinie die Werte für die Erstausstattung für die Wohnung, einschließlich Haushaltsgeräte; die Erstausstattung für Bekleidung sowie die Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen, die Reparatur von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen und Miete von therapeutischen Geräten. Die Kosten für die laufende Anschaffung und Instandhaltung von Kleidung für Erwachsene sowie für Kinder und Jugendliche sind prinzipiell mit der Regelleistung abgegolten. „Das Landratsamt und das Jobcenter haben unter anderem bei Möbeldiscountern, Möbelbörsen, Bekleidungsdiscountern, im second-hand-Bereich sowie im Internet zu aktuellen Preisen recherchiert. Die Erhebungen bilden die Grundlage für die neuen Pauschalbeträge“, erläuterte Ilka Junghanns. Für die komplette Erstausstattung der Wohnung beträgt die Geldleistung für einen Ein-Personen-Haushalt in der Regel 1.000 Euro, für einen Zwei-Personen-Haushalt in der Regel 1.150 Euro und für ein Kind 285,00 Euro. Besteht der individuelle Bedarf nur für einzelne Räume bzw. einzelne Möbel oder Gegenstände, mindert sich die pauschale Beihilfe. „Für die Beschaffung von Kühlschrank, Herd und Waschmaschine inklusive Lieferung wird eine gesonderte Beihilfe berücksichtigt“, ergänzte sie.
Schulnetzpläne werden überarbeitet
Teilschulnetzpläne Allgemeinbildende Schulen und Schulen des 2. Bildungsweges
Der Landkreis Mittelsachsen ist als Schulnetzplanungsträger verantwortlich für die Teilschulnetzpläne allgemeinbildender Schulen und Schulen des zweiten Bildungsweges. Basis für die Schulnetzplanung sind aktuelle Schülerzahlen, prognostizierte Schülerzahlen und allgemeine demografische Entwicklungen sowie lokale und regionale Entwicklungen, insoweit diese belegbar abbildbar sind. Das Referat Bildung des Landratsamtes Mittelsachsen bereitet derzeit den Entwurf der Teilschulnetzpläne allgemeinbildender Schulen und Schulen des zweiten Bildungsweges vor. Eine Beschlussfassung im Kreistag ist im Sommer beziehungsweise Herbst 2026 vorgesehen. Für die Schulnetzplanung werden gesetzliche Mindestanforderungen im Hinblick auf Mindestschülerzahlen und Klassenbildung geprüft und langfristige Zielplanungen sowie notwendige Maßnahmen für einen Planungshorizont von zehn Jahren abgeleitet. Im Planungsprozess werden 45 öffentliche Schulträger sowie zwölf sonstige Schulträger, benachbarte Träger der Schulnetzplanung, die Jugendhilfeplanung und Kita-Fachplanung sowie Kreiseltern- und Kreisschülerrat beteiligt. Für den Landkreis Mittelsachsen umfasst die Schulnetzplanung 131 Schulen (74 Grundschulen, 30 Oberschulen, 12 Gymnasien, 14 Förderschulen, ein Kolleg).
Herausfordernd im aktuellen Schulnetzplanungsprozess werden dabei die Auswirkungen der allgemeinen demografischen Entwicklungen sein. Ein Bevölkerungsschwund bis 2040 in fast allen Alterskohorten sowie eine Verschiebung der Altersstruktur weiter in Richtung älterer Kohorten ist prognostiziert. Dies hat beobachtbare Effekte in der Anzahl der Bildungsteilnehmer an den Allgemeinbildenden Schulen des Landkreises Mittelsachsen zur Folge. Die Schülerzahlprognose zeigt eine rückläufige Anzahl an Zugängen in Klassenstufe 1 in der Schulart Grundschule. Für das Schuljahr 2030/31 werden über den gesamten Landkreis lediglich rund 1.600 Schulanfänger an den Grundschulen prognostiziert – rund 1.000 Einschüler weniger (minus 37 Prozent) als es im Schuljahr 2024/25 waren.
(siehe Abb. Anzahl Einschulungen und prognostizierte Zugänge)
In den weiterführenden Schulen (Schularten: Oberschule und Gymnasium) wird sich der Rückgang leicht versetzt einstellen. Hier wird der Wendepunkt im Sinne eines bemerkbaren Schülerzahlrückganges etwa ab dem Schuljahr 2030/2031 prognostiziert.
Grundlegendes Ziel der Teilschulschulnetzplanung Allgemeinbildende Schulen und Schulen des 2. Bildungsweges ist es, möglichst alle aktuell gegebenen Schulstandorte zu erhalten. Das wird unter Ausnutzung der im Sächsischen Schulgesetz festgelegten besonderen Vorgaben für Schulstandorte im ländlichen Raum auch gelingen können. Notwendige mittelfristige bzw. langfristige Maßnahmen werden jedoch mit einigen Gemeinden als Schulträger abzustimmen sein.
Teilschulnetzplan für die berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen
Mit der Novellierung des Sächsischen Schulgesetzes im Jahr 2017 wurde die oberste Schulaufsichtsbehörde beauftragt, den Teilschulnetzplan für die berufsbildenden Schulen unter Berücksichtigung der bisherigen Fachklassenstandorte sowie der Festlegung von Einzugsbereichen im Einvernehmen mit den Landkreisen und Kreisfreien Städten aufzustellen. Der erste Teilschulnetzplan für die berufsbildenden Schulen auf Landesebene unter Verantwortung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus ist zum 01.08.2021 in Kraft getreten.
Im Jahr 2026 ist die Fortschreibung des Teilschulnetzplanes für die berufsbildenden Schulen vorgesehen. Derzeit evaluiert das Sächsische Staatsministerium für Kultus, inwieweit die Ziele der Teilschulnetzplanung 2021, wie z.B. die Schaffung von Standort- und Planungssicherheit, die Weiterentwicklung zu „Regionalen Kompetenzzentren“ sowie die Stärkung beruflicher Bildung im ländlichen Raum, erreicht wurden. Im Prozess der Evaluation und Vorbereitung hat das SMK wieder die Beteiligung der Beruflichen Schulzentren, der Schulträger, Wirtschaftsverbände und anderer Interessensgemeinschaften durch Befragungen und Gespräche vorgesehen.
Der Landkreis Mittelsachsen wird beteiligt als Schulträger des Beruflichen Schulzentrum (BSZ) für Technik und Wirtschaft „Julius Weisbach“ Freiberg, des BSZ Agrarwirtschaft, Ernährung und Hauswirtschaft Freiberg mit Fachschulzentrum Freiberg-Zug sowie des BSZ Döbeln-Mittweida. Durch die Teilschulnetzplanung wird die Standort- und Planungssicherheit sowohl für BSZs als auch einzelne Bildungsgänge angestrebt. Insbesondere in Hinblick auf die hohen Investitionsbedarfe für moderne, zukunftsfähige Berufsschulzentren liegt hier das besondere Interesse des Schulträgers. Mit einem langfristigen Planungshorizont können Investitionsmittel fokussiert zur Stärkung der Schulstandorte eingesetzt werden. Der Erhalt der Angebote der beruflichen Bildungsgänge im ländlichen Raum ist für die Wirtschaft aber auch für die Region existentiell.

Fakten

  • Der Kreisrat Michael Seidel hat sein Mandat nicht angenommen.
  • Die neue Spielzeit des Mittelsächsischen Theater und Philharmonie beginnt am vergangenen Wochenende.
  • Der Landkreis Mittelsachsen unterhält derzeit 17 Rettungswachen in Freiberg, Brand-Erbisdorf, Dittmannsdorf, Clausnitz, Mulda, Eppendorf, Flöha, Frankenberg, Hainichen, Burgstädt, Mittweida, Penig, Rochlitz und Geringswalde, Döbeln mit der Außenstelle Naußlitz und Leisnig sowie eine saisonbedingt betriebene Bergrettungswache in Holzhau und eine Wasserrettungswache an der Talsperre Kriebstein in Höfchen.
  • Der Landkreis Mittelsachsen beschafft 14 neue Rettungswagen.
  • Die Kosten für die Beschaffung eines Schwerlastrettungswagens werden auf rund 400.000 Euro geschätzt.
  • Der Freiberger Bahnhof wird kein Verwaltungsstandort.
  • Der Kreistag hat entschieden, dass das Verfahren in der zweiten Instanz nicht fortgeführt wird.
  • Die Zahl der Arbeitsgelegenheiten für Asylsuchende im Landkreis Mittelsachsen hat sich von 29 Plätzen 2022 auf 53 Plätze 2025 erhöht.
  • Der Kreistag hat die Richtlinie für das Stipendienprogramm „Rundum gesund – Ärztin/Arzt werden in Mittelsachsen“ aktualisiert.
  • Die Bewerbungsfrist für das Stipendium wird dauerhaft verlängert.
  • Der Landkreis Mittelsachsen unterhält 131 Schulen (74 Grundschulen, 30 Oberschulen, 12 Gymnasien, 14 Förderschulen, ein Kolleg).
  • Die Schülerzahlprognose zeigt eine rückläufige Anzahl an Zugängen in Klassenstufe 1 in der Grundschule.
  • Der Teilschulnetzplan für die berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen wird vorgesehen.
  • Der Landkreis Mittelsachsen wird beteiligt als Schulträger des Beruflichen Schulzentrum (BSZ) für Technik und Wirtschaft „Julius Weisbach“ Freiberg, des BSZ Agrarwirtschaft, Ernährung und Hauswirtschaft Freiberg mit Fachschulzentrum Freiberg-Zug sowie des BSZ Döbeln-Mittweida.