Erinnerung zur Fälligkeit der jährlichen Steuerzahlungen am 01.07.2025
Bild zur Meldung: Erinnerung zur Fälligkeit der jährlichen Steuerzahlungen am 01.07.2025
Werte Bürgerinnen und Bürger,
Hundesteuer (Kassenzeichen 0102*)
Grundsteuer (Jahreszahler; Kassenzeichen 0100*)
Gartenpachten (Kassenzeichen 0213*)
Nutzungsgebühren für sonstige Flächen (Kassenzeichen 0250*)
Für die Nutzungsgebühren für private Garagen auf städtischem Grund und Boden mit den Kassenzeichen 0217 und S217 erfolgt eine gesonderte Information.
Bitte beachten Sie dabei vor allem die für die Grundsteuer neu erlassenen Bescheide 2025.
Bitte berücksichtigen Sie besonders:
Sollten Sie einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank eingerichtet haben, empfehlen wir Ihnen die darin angegebenen Zahlbeträge und Buchungszeichen mit Ihrem Bescheid 2025 abzugleichen und ggf. anzupassen.
Bei Vorliegen eines gültigen Lastschriftmandates bei unveränderten Buchungszeichen wird die fällige Steuer zum genannten Datum entsprechend vom angegebenen Konto abgebucht. Ob Ihrerseits ein gültiges Lastschriftmandat vorliegt, ist in Ihrem Steuerbescheid 2025 ersichtlich. Sofern Sie ein neues Buchungszeichen erhalten haben, ist auch die Erteilung eines neuen Lastschriftmandates notwendig. Das Formular finden Sie auf der Homepage der Stadt Leisnig.
Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung das vollständige Buchungs- oder Kassenzeichen an, damit die Zahlung korrekt zugeordnet werden kann. Ihr korrektes Buchungszeichen finden Sie auf dem Bescheid 2025.
Bei Nichteinhaltung der Fälligkeit entstehen Mahngebühren und Säumniszuschläge.
Um dies zu vermeiden, empfehlen wir die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates. Das zugehörige Formular finden Sie auf der Website der Stadt Leisnig unter folgendem
Finanzverwaltung der Stadt Leisnig
Ihr ggf. neues Buchungs- oder Kassenzeichen
Ihre neuen Zahlbeträge
Den Hinweis auf ein vorliegendes SEPA-Lastschriftmandat
Hier finden Sie den kompletten Artikel: