Erinnerung zur Fälligkeit der vierteljährlichen Steuerzahlungen am 15.02.2025
Bild zur Meldung: Erinnerung zur Fälligkeit der vierteljährlichen Steuerzahlungen am 15.02.2025
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
bitte beachten Sie die kommende Fälligkeit zur Zahlung der
am
Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung das vollständige
an, damit die Zahlung korrekt zugeordnet werden kann.
Bei Vorliegen eines gültigen Lastschriftmandates wird die fällige Steuer zum genannten Datum entsprechend vom angegebenen Konto abgebucht.
Bei Nichteinhaltung der Fälligkeit entstehen Mahngebühren und Säumniszuschläge.
Um dies zu vermeiden, empfehlen wir die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates. Das zugehörige Formular finden Sie auf der Website der Stadt Leisnig unter folgendem
Finanzverwaltung der Stadt Leisnig
Hier finden Sie den kompletten Artikel: